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LOCAMOLA
Geschäftsleitung
Frank Klawuhn
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1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für melarion, Locamola und paypixel, nachfolgend kurz melarion.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen melarion und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt melarion nicht an, es sei denn, melarion hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. Vertragsschluss
Ein Kaufvertrag kommt mit dem mündlichen oder schriftlichen Auftrag an melarion zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Erfordernisses der Schriftform.

3. Widerruf
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um eine Dienstleistung handelt, die nicht zurückgenommen werden kann.

4. Lieferung
Die Lieferung oder Übergabe erfolgt nachdem der Rechnungsbetrag auf dem Geschäftskonto von melarion eingegangen ist.

5. Fälligkeit, Zahlung und Verzug
Der Besteller zahlt den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist melarion berechtigt, bei der 1. Mahnung eine Gebühr in Höhe von 8 Euro auf den Rechnungsbetrag aufzuschlagen. Bei der 2. Mahnung entsteht eine weitere Gebühr von 8 Euro. Falls melarion ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist melarion berechtigt, diesen zusätzlich geltend zu machen. Kommt der Kunde nach der 2. Mahnung der Zahlung nicht nach, so behält melarion sich das Recht vor die entstandenen Arbeiten zum eigenen Vertrieb zu gebrauchen.

6. Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Der AGD Vergütungstarifvertrag Design wird seit 1979 zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) e. V. und dem Selbständige Design-Studios (Sdst) e.V. nach den Bestimmungen des Tarifvertragsgesetzes (§ 12 a TVG) ausgehandelt, abgeschlossen und jeweils beim Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie bei den obersten Arbeitsbehörden der Länder und der Stadtstaaten tarifvertraglich registriert.

Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für nicht vereinbarten Mehraufwand wie das Vorlegen von Daten in nicht digitalisierter Form, von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist melarion berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die melarion für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Die in Angeboten von melarion genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 30 Tage nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise von melarion gelten ab Sitz von melarion. Sie enthalten Mehrwertsteuer, und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein, sofern sie nicht in der Leistungsbeschreibung festgelegt sind.

Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Storno-Gebühr verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die erstellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von melarion.

8. Kleinunternehmerregelung
melarion nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und weist deswegen keine Mehrwertsteuer aus.

9. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Informationen
Informationen, die wir von Ihnen bekommen, helfen, Ihr künstlerisches Erlebnis bei melarion individuell zu gestalten und stetig zu verbessern. Wir nutzen diese Informationen für die Abwicklung von Aufträgen und beim Erbringen von Dienstleistungen. Die melarion zur Verfügung stehenden Infos werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
melarion behält sich vor, Entwürfe, die nicht ausgewählt und umgesetzt wurden, anderweitig zu verwenden.
Die Urheberrechte aller künstlerischen Arbeiten (Designs und Web-Designs, Corporate Identitys, Logos, Musikproduktionen, Filme, Fotos etc.) bleiben ohne Ausnahme bei melarion. Eine Veränderung dieser Arbeiten bzw. Ergebnisse des Auftrages wird nicht gestattet und bedarf (in Aussnahme-Fällen) der ausdrücklich schriftlichen Genehmigung von melarion.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von melarion weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt melarion, eine Vertragsstrafe in der Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

melarion überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

melarion hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken sowie im Impressum der Website des Kunden als Urheber genannt zu werden und mit der Website von melarion zu verlinken. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt melarion zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schades beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, daß kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes anzupassen.

melarion behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen basieren, zu Präsentationszwecken zu verwenden und sie in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

11. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen. melarion darf die erbrachten Leistungen und Arbeiten für Ausstellungen oder Präsentationen verwenden und Werbung damit machen. Dies schliesst elektronische und Printmedien ein.

12. Einverständniserklärung
Jeder Kunde von melarion unterschreibt nach Vereinbarung eine Einverständniserklärung mit folgender Klausel: „Meine künstlerischen Aufnahmen dürfen im World Wide Web und in sonstigen Ausstellungen veröffentlicht und von melarion veräussert und ausgestellt werden.In der Ausstellung der Künstlerin melarion.de bin ich identifizierbar und erkennbar. Ich verstehe den Inhalt dieser Einwilligung. Die Ausstellung von mir ist in meinem eigenen Interesse. Das copyright ist bei melarion.“

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollte. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.